AGB

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der jeweils aktuellen Fassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sowie der anwendbaren Vorschriften CMR/CIM/DMGD.

Die Haftung des Spediteurs für Verlust oder Beschädigung von Gütern ist gemäß Ziffer 23 ADSp während der Obhut des Spediteurs gesetzlich auf 5 EUR/kg beschränkt – entsprechend § 431 HGB.
Bei multimodalen Transporten, die auch See- oder Eisenbahntransporte beinhalten, ist die Haftung auf 2 Sonderziehungsrechte (SZR)/kg begrenzt.

Darüber hinaus ist die Haftung des Spediteurs auf 1 Million Euro je Schadensfall bzw. 2 Millionen Euro je Schadensereignis oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, begrenzt.

Die Parteien vereinbaren darüber hinaus ergänzend:

  1. Ziffer 27 ADSp erweitert weder die Haftung noch die Verantwortung des Spediteurs für Erfüllungsgehilfen, Arbeitnehmer oder Crewmitglieder über die gesetzlichen Regelungen hinaus, wie z. B. gemäß § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI – zu Gunsten des Auftraggebers.
  2. Der Spediteur haftet als See- oder Eisenbahnfrachtführer im Rahmen der in § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB genannten Risiken nur bei eigenem Verschulden.